Das E.D.E.-Zertifikat für Heimleiterinnen und Heimleiter

Erfolgreiche Teilnehmer der durch die E.D.E. akkreditierten Weiterbildungen und Studiengänge sind berechtigt, ein E.D.E. –Zertifikat zu erhalten.

Voraussetzungen für den Erwerb des E.D.E.-Zertifikates:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft:
    • im Gesundheits- oder Sozialwesen,
    • in einem kaufmännischen Beruf,
    • in der öffentlichen Verwaltung
  • oder eine den landesrechtlichen Bestimmungen in dem Land des Mitgliedsverbandes entsprechende Berufsausbildung
  • oder Abschluss eines fachspezifischen Studiengangs auf Hochschulniveau.

Das E.D.E.-Zertifikat erhält, wer:

  • die Ausbildung nach dem Rahmencurriculum der E.D.E. an einem von der E.D.E. akkreditierten Bildungsinstitut mit Erfolg abgeschlossen hat und zusätzliche berufspraktische Fertigkeiten im Rahmen einer zweijährigen Heimleitung, Heimleitungsassistenz oder einer gleichwertigen Leitungstätigkeit nachweist

oder

  • in einem Kolloquium (nationaler Verband) den nationalen Richtlinien entsprechend seine Qualifikation (Modulsystem) und eine länger als zwei Jahre dauernde einschlägige Leitungserfahrung nachweist.

Der Antrag auf die Ausstellung des E.D.E.-Zertifikates kann über das jeweilige Bildungsinstitut oder direkt bei der E.D.E.-Geschäftsstelle gestellt werden. Dem Antrag müssen eine Bestätigung des Bildungsinstituts über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Abschlusszeugnis sowie ein Nachweis einer mindestens zweijährigen Leitungstätigkeit beigefügt werden.