Richtlinien für Bildungsinstitute

Die E.D.E. hat es sich zur Aufgabe gemacht, einheitliche europäische Standards für die berufliche Qualifizierung von Leitungskräften (Heimleitungen) in der Langzeitpflege zu entwickeln. Der Verband ist sich darüber im Klaren, dass angesichts unterschiedlicher Sozial- und Bildungsstrukturen in Europa eine Harmonisierung der nationalen Ausbildungswege nur langfristig zu realisieren ist.Mit ihren Rahmenrichtlinien für die Aus- und Weiterbildung von Heimleiterinnen und Heimleitern hat die E.D.E. deutlich gemacht, dass angesichts steigender fachlicher und menschlicher Anforderungen an die Versorgung und Betreuung älterer und hochbetagter Menschen eine fachspezifische Ausbildung unbedingt erforderlich ist. Langfristiges Ziel ist die Akademisierung der Heimleiterausbildung. Zunehmend akkreditiert daher der E.D.E. wissenschaftliche Studiengänge von akademischen Ausbildungen in den Bereichen Pflege-, Gesundheits- und Sozialmanagement.

Zulassungsbedingungen

  1. Das Bildungsinstitut muss eine nach dem jeweiligen Landesrecht erforderliche Lehrbefähigung oder zumindest eine gleichwertige von der E.D.E. anerkannte Berechtigung für die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen nachweisen. 
  2. Das Bildungsinstitut muss die von der E.D.E. festgelegten Rahmenrichtlinien für eine Heimleiterausbildung anerkennen und diese in eigenen Lehrprogramm umsetzen.

Akkreditierungsverfahren

  1. Das Bildungsinstitut muss der E.D.E. und dem nationalen Heimleiterverband seine Ausbildungsrichtlinien und seinen Lehrplan vorlegen.
  2. Die Prüfungskommission, die sich aus Vertretern der E.D.E. und des nationalen Verbands zusammensetzt,  vergleicht diesen Lehrplan mit den E.D.E.-Richtlinien und stellt fest, ob der eingereichte Lehrplan zur Gänze den durch die E.D.E. festgelegten Ausbildungsrichtlinien und -bedingungen entspricht, und gibt bei Übereinstimmung ihre Zustimmung zur Akkreditierung des Bildungsinstituts.
  3. Wenn das Bildungsinstitut die formalen Kriterien der E.D.E. erfüllt, erhält es eine Akkreditierungsurkunde über die  Zulassung zur Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Heimleiter und Heimleiterinnen nach E.D.E.-Qualitätsstandards.
  4. Der E.D.E. wird das Recht eingeräumt, sich in Abstimmung mit dem Bildungsinstitut  und dem zuständigen nationalen Heimleiterverband jederzeit über die Ausbildungsrahmenbedingungen und deren Inhalte ein Bild zu machen und sich davon zu überzeugen, dass die Ausbildung den Ausbildungskriterien der E.D.E. entspricht.
  5. Die Gültigkeitsdauer der Akkreditierung beträgt fünf Jahre.

Stimmt der eingereichte Lehrplan nicht bzw. teilweise nicht mit den Erfordernissen der E.D.E.-Richtlinien überein, übermittelt die Prüfungskommission dem betreffenden Bildungsinstitut  eine entsprechende Antwort mit dem Hinweis auf die fehlenden Lehrinhalte. Hierzu wird die fachliche Beratung durch die E.D.E. angeboten.Durch die Unterschrift unter die Einverständniserklärung übernimmt das Institut die Verpflichtung, die E.D.E. über Änderungen und Ergänzungen des Lehrplanes unverzüglich zu unterrichten bzw. stimmt zu, dass die E.D.E. jederzeit Einblick in die Unterlagen des jeweils angewendeten Lehrplanes erhält.